Die Ausbildung zum geprüften Schutzhundes erfordert sehr viel kynologischen Sachverstand, Wissen über die Verhaltensweisen des Hundes, Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und Verantwortung.

Abteilung - A - Fährtenarbeit
Bei der Fährtenarbeit muß der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch den Einsatz seines Geruchsinnes Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen. Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen

Abteilung - B - Unterordnung
Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Ausbildung zum Begleithund und wird von der VPG- Stufe I bis zur VPG- Stufe III immer anspruchsvoller.
Für das Zusammenspiel von Mensch und Hund ist der Gehorsam die unbedingte Grundlage.

Abteilung - C - Schutzdienst
Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der vorhandene Spieltrieb und Beutetrieb des Hundes ausgenutzt und gezielt eingesetzt. Der Hund lernt auch unter extremen Bedingen auf die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren. Ein gut ausgebildeter Hund und Hundeführer wird in der Öffentlichkeit nicht negativ auffallen.